Seit dem 20. Dezember 2021 wurden die Durch- und Weiterreisebestimmungen verändert:
Personen, die sich nicht länger als 24 Stunden in Polen aufhalten und über ein Flugticket zur Weiterreise verfügen, sind von der Quarantäne befreit. Die Durchreise durch Polen aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist EU-Staatsangehörigen, Staatsangehörigen der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sowie ihren Ehepartnern und Kindern gestattet. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Für die Durchreise durch Polen auf dem Landweg ist aus Nicht-EU-Anrainerstaaten unabhängig vom Impfstatus ein negativer COVID-19-Testnachweis (PCR- oder Antigentest) vorzulegen. Für die Durchreise auf dem Landweg aus Deutschland und anderen Schengenstaaten ist entweder eine vollständige Impfung, ein Nachweis über die Genesung binnen der letzten sechs Monate oder ein negativer COVID-19-Testnachweis (PCR- oder Antigentest) vorzuweisen, siehe Einreise.