Quarantänepflicht bei Einreise nach Polen
Wer derzeit nach Polen zum Einkaufen oder Tanken fahren will, sollte sich das genau überlegen.
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt zunächst bis 31. Januar 2021 grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen.
Ausnahmen zu beruflichen Zwecken
Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt vom 21. Dezember 2020 und vom 27. Dezember 2020 zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Reiseverbindungen sind stark eingeschränkt
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden derzeit ebenfalls nur reduziert angeboten. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Rückreise aus einem Risikogebiet
Auch wenn die Einreise mit dem privaten Pkw grundsätzlich gestattet ist, sollte sich jeder über evtl. Konsequenzen nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet im Klaren sein. Beachten Sie in jedem Fall die gültigen Hygieneregeln in Polen.
Hygieneregeln im Land (gekürzt)