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Quarantänepflicht bei Einreise nach Polen

Pflicht zur Quarantäne nach Einreise in Polen, Quarantäne in Polen_shutterstock_1648211998_Mongkolchon Akesin (Bild vergrößern)
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Wer derzeit nach Polen zum Einkaufen oder Tanken fahren will, sollte sich das genau überlegen.

Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt zunächst bis 31. Januar 2021 grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen.

Ausnahmen zu beruflichen Zwecken

Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt vom 21. Dezember 2020 und vom 27. Dezember 2020 zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.

Reiseverbindungen sind stark eingeschränkt

 
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden derzeit ebenfalls nur reduziert angeboten. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.

 

Rückreise aus einem Risikogebiet

Auch wenn die Einreise mit dem privaten Pkw grundsätzlich gestattet ist, sollte sich jeder über evtl. Konsequenzen nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet im Klaren sein. Beachten Sie in jedem Fall die gültigen Hygieneregeln in Polen.

Hygieneregeln im Land (gekürzt)

 

Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht, auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen.
 
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
 
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel.
 
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
 
Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
 

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